Deckbedingungen:

 

1. Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Sie müssen auf ganztägigen Weidegang vorbereitet, entwurmt und unbeschlagen sein. Die Stuten dürfen nicht aus einem gemischten Bestand (Herde gemeinsam mit Wallachen) kommen.

 

2. Für bestmögliche Haltung, Pflege und Fütterung wird Sorge getragen. Das Gestüt übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste, die an Stuten oder Fohlen entstehen oder durch Krankheiten und deren Folgen, sowie Blitz, Feuer und andere Ursachen hervorgerufen werden. Die Haftungsbeschränkung umfasst auch die Tätigkeit der Erfüllungsgehilfen. Sie greift nicht ein, soweit ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit unter Vorsatz beruht. Für von seinem Pferd hervorgerufene Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer.

 Alle Stuten, mit Ausnahme von tragenden Stuten und Stuten mit Fohlen bei Fuß, müssen eine Tupferprobe vorweisen die nicht älter als 4Wochen  sein darf. 

 

3. Im Falle von Krankheiten oder Verletzungen, bei denen tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem Ermessen im Auftrag und zu Lasten des Stutenbesitzers ein Tierarzt zugezogen. Dasselbe gilt sinngemäß für eine Behandlung durch den Huf- schmied. Für Vorstellen beim Tierarzt werden jeweils 10,- € berechnet plus Untersuchungskosten des Tierarztes. Für Medikamentenverabreichung berechnen wir 3,- € pro Tag (plus Medikamentenkosten).Die Stuten sollten unbeschlagen sein.

 

4. Kopie von Abstammungsnachweis und evtl. FEIF/FIZO-Beurteilung der Stute müssen der Anmeldung beiliegen.

 

6. Die Pensionskosten auf der Weide betragen 3,- € pro Pferd und Tag.

 

7. Die Stuten können nach Absprache bei den dafür zur Verfügung stehenden Hengsten auch an der Hand gedeckt werden. Bitte bringen Sie sie in diesem Fall in der Rosse. Die Kosten für das Decken an der Hand sind wie folgt: Decken/probieren an der Hand 5,- € pro Mal, Tierarzt vorstellen für Follikelkontrolle jeweils 5,- € zzgl. Untersuchungskosten, Deckgeld und Pension laut. Preise vom Eidertal

 

8. Als Anmeldegebühr wird ein Betrag von 100,- € erhoben, der auf das Deckgeld voll angerechnet wird. Der Betrag gilt als Reservierungsgebühr/Bearbeitungsgebühr und wird auch bei Abmeldung der Stute einbehalten.  Bargeld bei Anlieferung der Stute  

 

9. Sämtliche Restkosten sind bei Abholung der Stute in bar zahlbar.

 

10. Falls die Stute nicht tragend sein sollte kann im selben oder im darauf folgendem Jahr nach gedeckt werden . Die Anmeldegebühr von 100,- € gilt in diesem Fall als Bearbeitungs- gebühr und wird einbehalten. Voraussetzung für die Rückerstattung ist eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung, die spätestens sechs Wochen nach Abholung der Stute vorliegen muß. Bitte beachten Sie daß eine Trächtigkeit bzw. Nichtträchtigkeit innerhalb der ersten sechzehn Tage nach der Bedeckung nicht sicher feststellbar ist. In diesem Fall ist eine Nachuntersuchung erforderlich.

 

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters. Mit der Stutenanmeldung erklären Sie die Deckbedingungen als angenommen. Einwände gegenüber den Deckbedingungen müssen vor Anlieferung der Stute schriftlich erfolgen. 

 

Islandpferde vom Eidertal 

Mühlenstrasse 24

25879 Süderstapel 

04883/9055991

Stutenanmeldung und Deckbedingung
Deckbedin phönix.odt
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